Unmittelbare Pensionsverpflichtungen können mittels eines Contractual Trust Arrangement (CTA) ganz oder teilweise rückgedeckt werden. Mittels dieser Treuhandmodelle verfolgt der Arbeitgeber häufig das Ziel, seine Pensionsverpflichtungen aus der internationalen Bilanz auszulagern. Darüber hinaus kann diese Konstruktion unter Umständen auch der privatrechtlichen Insolvenzsicherung der bAV dienen.

Die Ausgestaltung eines CTA kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Grob skizziert stellt sich ein CTA wie folgt dar: Auf einen Treuhänder wird sog. Sicherungsvermögen übertragen. Dieser verwaltet das Vermögen für den Arbeitgeber (Treugeber) so, dass es der Erfüllung des Versorgungsversprechens dient. Zwischen dem Arbeitgeber und dem Treuhänder wird regelmäßig eine Sicherungstreuhand gebildet. Dabei wird der Rückübertragungsanspruch des Sicherungsvermögens gegen den Treuhänder zugunsten der Versorgungsberechtigten verpfändet oder es wird ein Vertrag zu ihren Gunsten abgeschlossen. Ein CTA unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht.

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