Es gibt viele Gründe, die für eine bAV sprechen.

Zum einen orientieren sich ihre Leistungen i. d. R. an denen der gesetzlichen Rentenversicherung und zum anderen bietet sie ein hohes Maß an individuellen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem sind Modelle der bAV häufig effektiver und kostengünstiger als Angebote im Bereich der privaten Vorsorge.

Für die Arbeitnehmer kann sie z. B. folgende Vorteile bieten:

  • Bei tariflichen Modellen können die Leistungen speziell auf die jeweiligen beruflichen Risiken zugeschnitten werden.
  • Der Arbeitgeber übernimmt die vertraglichen Formalitäten und führt die Beiträge ab.
  • Eine Gesundheitsprüfung wird nicht immer gefordert.
  • Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds gewähren oft individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife, bieten niedrigere Verwaltungskosten an oder verzichten sogar auf die Abschlussgebühr.
  • Der Aufbau einer bAV wird steuerlich gefördert. Im Beitrags-Leistungsvergleich schneidet sie nach Steuer oft besser ab als eine Gehaltserhöhung.

Für die Arbeitgeber kann die bAV z. B. folgende Vorteile bieten:

  • Personalwirtschaftlich spielt sie bei der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen kann durch sie erhöht werden. Der damit erzielte Motivationsgewinn kommt dem Unternehmen direkt zugute und die durch Fluktuation verursachten Kosten können gesenkt werden.
  • Die Unternehmen können steuerliche Vorteile haben, denn Aufwendungen für eine bAV sind Betriebsausgaben, die den steuerlichen Gewinn mindern. Oft werden auch Lohnnebenkosten gespart.
  • Bei entsprechender Ausgestaltung stehen die Aufwendungen für die bAV als Mittel der Innenfinanzierung dem Unternehmen zur Verfügung; der Vorteil der besseren Kapitalausstattung darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Altersversorgungskosten am Markt erwirtschaftet werden müssen.

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