
Von dem beitragspflichtigen Betrag der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beiträge trägt das Mitglied allein. In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz (2021: 14,6 %) maßgebend. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt der "normale" Beitragssatz (2021: 3,05 %). Zusätzlich fällt ggf. der Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 % an.
Beitragsbelastung aus Kranken- und Pflegeversicherung
Unter Berücksichtigung eines angenommenen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes in Höhe von 1,3 % ergibt sich eine Beitragsbelastung in Höhe von 18,95 % bzw. 19,2 % (mit Kinderlosenzuschlag).
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