Eine Direktversicherung[1] ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person). Der Arbeitgeber schließt sie bei einem inländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen als Einzel- oder Gruppenvertrag ab. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Auch eine Lebensversicherung, die nach Abschluss durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übernommen wird, stellt eine Direktversicherung dar. Möglich ist auch der Abschluss einer Lebensversicherung durch eine mit dem Arbeitgeber verbundene Konzerngesellschaft, wenn der Anspruch auf die Versicherungsleistung durch das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst ist. Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber. Die Bezugsberechtigung des Arbeitnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen muss vom Arbeitgeber der Versicherungsgesellschaft gegenüber erklärt werden. Die Bezugsberechtigung kann widerruflich oder unwiderruflich sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge