Altersrückstellungen können bei einem Versicherungswechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) weitgehend mitgenommen werden. Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen basiert auf dem Basistarif. PKV-Versicherte, die seit dem 1.1.2009 einen Vertrag abgeschlossen haben, können bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen die angesparten Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mitnehmen. Im neuen Unternehmen werden sie dann so gestellt, als wären sie bereits in dem Alter eingetreten, in dem sie beim früheren Unternehmen eingetreten sind.

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