Kurzbeschreibung

Bei arbeitgeberseitiger Beschaffung der BahnCard kann die Kostenstelle zur Feststellung der Steuerfreiheit mit diesem Formular eine Prognoseberechnung zum Zeitpunkt der Ausgabe der BahnCard treffen und nachweisen.

Wichtige Hinweise

Entstehen durch die arbeitgeberseitige Anschaffung der BahnCard für dienstliche Fahrten geringere Fahrtkosten als bei Ansatz der Einzelfahrscheine für sämtliche dienstliche Bahnfahrten des betreffenden Jahres (=Vollamortisation), bleibt die Überlassung der BahnCard aufgrund der Prognoseberechnung steuerfrei. Die Steuerfreiheit kann sich auch durch die zusätzliche Nutzung der BahnCard als sog. Jobticket ergeben.[1] Wird die BahnCard vom Arbeitnehmer darüber hinaus auch privat genutzt, liegt insofern kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor.

Dieser einfache Vordruck dient zur Erstellung einer vorausschauenden Vergleichsberechnung zum Zeitpunkt der Ausgabe der BahnCard. Er ist als Nachweis zum Lohnkonto zu nehmen. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums der BahnCard sollte eine Nachrechnung erfolgen und diese auch zum Lohnkonto genommen werden.

Hinweis

Wird die BahnCard neben den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte[2] auch für Fahrten eingesetzt, die zu steuerfreien Reisekosten führen (für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten und Familienheimfahrten i. R. einer doppelten Haushaltsführung), ist die Steuerbefreiungsvorschrift für Reisekosten gegenüber der Steuerbefreiungsvorschrift für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorrangig anzuwenden.[3]

Für die nachträgliche steuerfreie Erstattung der Kosten einer BahnCard, die ein Arbeitnehmer privat gekauft hat, nutzen Sie bitte das Formular BahnCard, Antrag auf Kostenerstattung einer privat erworbenen BahnCard.

[1]

S. BahnCard.

[2]

S. Jobticket.

[3]

Praxis-Beispiele und nähere Ausführungen s. BahnCard.

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