Leitsatz (amtlich)

1. Soll einem Konzertmeister wegen fehlender Führungseigenschaften ordentlich gekündigt werden, so ist in der Regel zuvor eine Abmahnung erforderlich.

2. Vernimmt ein Gericht Zeugen zu der Frage, ob ein Arbeitnehmer die für sein Arbeitsverhältnis notwendige Führungskraft besitzt, so darf es sich nicht mit allgemeinen wertenden Äußerungen der Zeugen begnügen. Es muß die Zeugen veranlassen, die Beobachtungen zu nennen, auf die sie ihr Urteil stützen. Nur auf dieser Grundlage ist eine zuverlässige Beweiswürdigung iS des ZPO § 286 möglich.

 

Verfahrensgang

LAG Hamburg (Entscheidung vom 29.10.1974; Aktenzeichen 3 Sa 56/74)

 

Fundstellen

Haufe-Index 60094

DB 1976, 2356-2357 (LT1-2)

AP, Verhaltensbedingte Kündigung (LT1-2)

AR-Blattei, ES 1030 Nr 24 (LT1-2)

AR-Blattei, Künstlerische Tätigkeit Entsch 24 (LT1-2)

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