Entscheidungsstichwort (Thema)

Anhörung eines nicht mehr amtierenden Betriebsrates

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrates endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates.

 

Orientierungssatz

Zur Frage des Zeitpunktes der Beendigung der Amtszeit eines außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählten Betriebsrates und zur Unwirksamkeit der Kündigung bei Beteiligung eines nicht mehr amtierenden Betriebsrates.

 

Verfahrensgang

LAG München (Entscheidung vom 12.05.1982; Aktenzeichen 9 Sa 802/81)

ArbG Augsburg (Entscheidung vom 17.11.1981; Aktenzeichen 5 Ca 1325/81 N)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441177

BAGE 44, 164-170 (LT1)

BAGE, 164

DB 1984, 833-834 (LT1)

ARST 1984, 67-68 (LT1)

JR 1985, 264

NZA 1984, 52-53 (LT1)

AP § 21 BetrVG 1972 (LT1), Nr 1

AR-Blattei, Betriebsverfassung X Entsch 55 (LT1)

AR-Blattei, ES 530.10 Nr 55 (LT1)

EzA § 102 BetrVG 1972, Nr 56 (LT1)

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