Leitsatz (redaktionell)

Die Rechtsfrage ob EWGV 38/64 Art 9 Abs 1 und EWGV 1612/68 Art 7 dahin auszulegen ist, daß ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist und im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt ist, Anspruch auf Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit gegen seinen Arbeitgeber nach dem Recht des Beschäftigungslandes für die Zeit hat, während der er seine Tätigkeit zum Zwecke der Erfüllung der Wehrdienstpflicht in seinem Heimatland hat unterbrechen müssen, bedarf der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß EWGVtr Art 177 Abs 1 Buchst b und EWGVtr Art 177 Abs 3.

 

Orientierungssatz

Siehe auch das dazu ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 1969-10-15 Rechtssache 15/69 = AP Nr 2 zu Art 177 EWG-Vertrag.

 

Fundstellen

BAGE 21, 356

DB 1969, 843

BetrR 1969, 298

BetrAV 1969, 44

RdA 1969, 188

AP, Nr 1 zu

AR-Blattei, Betriebszugehörigkeit Entsch 16

AR-Blattei, ES 540 Nr 16

ArbuR 1969, 109

MDR 1969, 514

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