Leitsatz (redaktionell)

Der Begriff des zwingenden Erfordernisses einer anderen Regelung iS des BetrVerfG 1952 § 43 bezieht sich auf die technische Seite des Betriebes. Eine technische Unmöglichkeit, die Betriebsversammlung während der Arbeitszeit abzuhalten, besteht dann, wenn diese während der Arbeitszeit abgehaltene Betriebsversammlung zur Stillegung eines Betriebes für einen ganzen Tag führt.

 

Normenkette

BetrVG § 43; BetrVG 1952 § 43

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 10.06.1954; Aktenzeichen 3 BVTa 7/53)

 

Fundstellen

AP § 43 BetrVG (LT1), Nr 1

ArbuR 1957, 190 (LT1)

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