Leitsatz (redaktionell)
Der Begriff des zwingenden Erfordernisses einer anderen Regelung iS des BetrVerfG 1952 § 43 bezieht sich auf die technische Seite des Betriebes. Eine technische Unmöglichkeit, die Betriebsversammlung während der Arbeitszeit abzuhalten, besteht dann, wenn diese während der Arbeitszeit abgehaltene Betriebsversammlung zur Stillegung eines Betriebes für einen ganzen Tag führt.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 10.06.1954; Aktenzeichen 3 BVTa 7/53) |
Fundstellen
AP § 43 BetrVG (LT1), Nr 1 |
ArbuR 1957, 190 (LT1) |
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