Leitsatz (redaktionell)

1. Ein gesetzliches Beschäftigungsverbot - hier BSeuchenG § 17 - schließt Ansprüche auf Lohnfortzahlung nicht aus, wenn es die Folge einer Erkrankung (offene Tuberkulose) ist.

2. Eine Kündigung ist im Sinne von LFZG § 6 Abs 1 S 1 aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber wegen eines Beschäftigungsverbotes kündigt, das die unmittelbare Folge dieser Erkrankung ist.

 

Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 18.11.1976; Aktenzeichen 4 Sa 438/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440451

BB 1978, 1780-1781 (LT1-2)

DB 1978, 2179-2180 (LT1-2)

ARST 1979, 27 (LT2)

BlStSozArbR 1979, 71 (T1-2)

AP § 6 LohnFG (LT1-2), Nr 6

AR-Blattei, ES 1000.3.1 Nr 85 (LT1-2)

AR-Blattei, Krankheit IIIA Entsch 85 (LT1-2)

EzA § 6 LohnFG, Nr 8 (LT1-2)

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