Leitsatz (redaktionell)
Der Zweck des FeiertLohnzG § 1 verbietet nicht generell, die Feiertagsvergütung durch einen Zuschlag zum laufenden Stundenlohn zu pauschalieren.
2: Eine Vereinbarung, durch die der Feiertagslohn in Form einer Pauschale gewährt wird, muß jedoch von vornherein eindeutig erkennen lassen, daß die Pauschale geeignet ist, den Anspruch - auch zeitgerecht - auszugleichen.
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 24.11.1972; Aktenzeichen 4 Sa 228/72) |
Fundstellen
Haufe-Index 438779 |
BB 1974, 136 |
DB 1974, 193-194 (LT1-2) |
BetrR 1974, 171 |
AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG (LT1-2), Nr 31 |
AR-Blattei, ES 710 Nr 39 |
AR-Blattei, Feiertage Entsch 39 |
ArbuR 1974, 94 |
EzA § 1 FeiertagsLohnzG, Nr 17 |
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