Leitsatz (redaktionell)

1. Wird der Inhalt einer empfangsbedürftigen Erklärung nach dem Zugang vom Empfänger falsch oder überhaupt nicht verstanden (Mißverständnis), so wird die Wirksamkeit der Erklärung durch das Mißverständnis nicht beeinträchtigt. Daher verschafft die Überreichung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Krankheitsbezeichnung "Hyperemesis gravid." (das ist Erbrechen während der Schwangerschaft) dem Arbeitgeber die Kenntnis von der Schwangerschaft.

2. Das Revisionsgericht darf auch Tatsachen, die sich erst nach Schluß der Berufungsverhandlung ereignet haben, nicht berücksichtigen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 437278

BAGE 2, 355 (LT1-2)

BAGE, 355

BerlWirt 1956, 823 (LT1-2)

SAE 1956, 130 (LT1-2)

AP § 9 MuSchG (LT1-2), Nr 9

ArbSch 1957, 84 (LT1-2)

PraktArbR MuSchG §§ 9, 10, Nr. 52 (LT1-2)

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