Leitsatz (redaktionell)

Erkrankt ein Arbeiter an einer neuen Krankheit, nachdem er vom Arzt gesund geschrieben worden ist, so entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeldzuschuß, auch wenn er die Arbeit noch nicht wieder aufgenommen hatte.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 03.09.1965; Aktenzeichen 4 Sa 796/64)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437951

BB 1966, 1394

DB 1966, 1933

BetrR 1966, 378

ARST 1967, 54

DOK 1967, 152

Gewerkschafter 1967, 80

SAE 1967, 196

AP § 1 ArbKrankhG, Nr 41

AR-Blattei, ES 1000 Nr 92

AR-Blattei, Krankheit des Arbeitnehmers Entsch 92

EzA § 1 ArbKrankhG, Nr 17

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge