Leitsatz (redaktionell)

Ein leitender Angestellter gemäß BetrVG § 5 Abs 3 Nr 1 muß nicht nur im Außenverhältnis befugt sein, Einstellungen und Entlassungen vorzunehmen, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber eigenverantwortlich über die Einstellung und Entlassung einer bedeutenden Anzahl von Arbeitnehmern des Betriebes entscheiden können.

 

Orientierungssatz

Siehe auch das weitere nicht zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BAG vom 17.11.1983 6 AZR 291/83.

 

Verfahrensgang

LAG Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 14.11.1979; Aktenzeichen 1 Sa 253/78)

ArbG Kiel (Entscheidung vom 04.04.1978; Aktenzeichen 2b Ca 1240/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440626

BB 1982, 1729-1730 (LT1)

DB 1982, 1990-1990 (LT1)

BlStSozArbR 1982, 357-357 (T)

AP § 5 BetrVG 1972 (LT1), Nr 28

AR-Blattei, Angestellter Entsch 50 (LT1)

AR-Blattei, ES 70 Nr 50 (LT1)

EzA § 5 BetrVG 1972, Nr 41 (LT1)

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