Leitsatz (redaktionell)

1. BGB § 618 läßt sich nicht, auch nicht analog, auf den Schutz des Arbeitnehmereigentums ausdehnen, das der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Verwirklichung seiner Arbeit in den Betrieb einbringt.

2. Ob der Arbeitgeber auf Grund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht gehalten ist, Einrichtungen zum Schutze eingebrachter Motorroller seiner Belegschaftsmitglieder zu schaffen, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles, insbesondere von der Platz-, Kosten- und Dringlichkeitsfrage, ab.

3. Aus der allgemeinen Fürsorgepflicht folgt im gegebenen Falle eine verbietende Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber muß also die Benutzung von Räumlichkeiten des Betriebes für die Unterstellung von Arbeitnehmereigentum verbieten, das üblicherweise und als arbeitsfördernd eingebracht wird, wenn die betreffenden Räumlichkeiten eine Gefahr für das eingebrachte Eigentum mit sich bringen.

4. Aus BGB § 619 läßt sich ein Verbot des vorherigen Haftungsausschlusses hinsichtlich einer Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz von eingebrachten Sachen des Arbeitnehmers nicht entnehmen.

5. Ein vorheriger Haftungsausschluß für grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers ist für das Arbeitsverhältnis nicht zulässig.

6. Eine Betriebsvereinbarung kann, jedenfalls grundsätzlich, keine Regelung zum Inhalt haben, die ausschließlich in einem Haftungsausschluß zu Gunsten des Arbeitgebers besteht.

 

Normenkette

BGB §§ 276, 618-619; BetrVG § 56; BetrVG 1952 § 56

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 27.04.1956; Aktenzeichen 4 Sa 145/56)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437687

BAGE 7, 280 (LT1-6)

BAGE, 280

BB 1959, 777 (LT1-6)

DB 1959, 833 (LT1-6)

NJW 1959, 1555

NJW 1959, 1555 (LT1-6)

BetrR 1959, 367 (LT1-6)

RdA 1959, 440 (LT1-6)

SAE 1959, 145 (LT1-6)

AP § 611 BGB Fürsorgepflicht (LT1-6), Nr 26

AR-Blattei, ES 860 Nr 7 (LT1-6)

AR-Blattei, Haftung des Arbeitgebers Entsch 7 (LT1-6)

ArbuR 1959, 316 (LT1-6)

JZ 1959, 645

JZ 1959, 645 (LT1-6)

MDR 1959, 788

MDR 1959, 788 (LT1-6)

PraktArbR BetrVG §§ 56-59, Nr 62 (LT1-6)

SV-Beamte 1968, Nr 6, 92 (LT1-6)

WA 1959, 58 (LT1-6)

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