Leitsatz (redaktionell)

1. Über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehender einzelvertraglicher Mehrurlaub wird im Zweifel durch Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers unterbrochen.

2. Dies gilt auch für einen an den Erholungsurlaub zeitlich anschließenden und zu Erholungszwecken gewährten unbezahlten Sonderurlaub.

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 05.04.1972; Aktenzeichen 4 Sa 9/72)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439871

BB 1973, 89

BetrR 1973, 70

ARST 1973, 68

SAE 1973, 222

AP § 9 BUrlG, Nr 4

AR-Blattei, ES 1640 Nr 203

AR-Blattei, Urlaub Entsch 203

ArbuR 1972, 378

EzA § 1 LohnFG, Nr 27

PraktArbR BUrlG §§ 7-10, Nr 259

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