Entscheidungsstichwort (Thema)

Mitbestimmung auch bei Eingruppierung von Redakteuren

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Tendenzcharakter eines Zeitschriftenverlages schließt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der tariflichen Eingruppierung von Zeitschriftenredakteuren nicht aus.

2. Die Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche Vergütungsgruppe durch den Arbeitgeber ist Rechtsanwendung und kein Akt rechtlicher Gestaltung. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu einer solchen Eingruppierung nach § 99 Abs 1 BetrVG ist deshalb kein Mitgestaltungsrecht, sondern ein Mitbeurteilungsrecht.

3. Hat der Arbeitgeber eine Eingruppierung ohne die Zustimmung des Betriebsrats vorgenommen, so kann der Betriebsrat im Mitbestimmungssicherungsverfahren nach § 101 BetrVG nicht die Aufhebung der Eingruppierung, sondern die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung und bei Verweigerung der Zustimmung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens verlangen.

4. Die Mitteilung des Arbeitgebers, daß bestimmte Arbeitnehmer nicht in das tarifliche Vergütungsgruppenschema eingeordnet werden, sondern als außertarifliche Angestellte frei vereinbarte Vergütungen erhalten, ist keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung im Sinne von § 99 Abs 1 BetrVG.

5. In einem Beschlußverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche Vergütungsgruppe ist der betroffene Arbeitnehmer nicht Beteiligter. Gleiches gilt für ein Mitbestimmungssicherungsverfahren nach § 101 BetrVG, dessen Gegenstand eine solche vom Arbeitgeber vorgenommene Eingruppierung ist.

 

Verfahrensgang

LAG Hamburg (Entscheidung vom 02.05.1980; Aktenzeichen 6 TaBV 1/80)

ArbG Hamburg (Entscheidung vom 07.12.1979; Aktenzeichen 17 BV 5/79)

 

Fundstellen

BAGE 43, 35-45 (LT1-5)

BAGE, 35

DB 1984, 995-995 (LT1)

BlStSozArbR 1984, 135-135 (T)

JR 1984, 484

SAE 1984, 62-66 (LT1-5)

AP § 118 BetrVG 1972 (LT1-5), Nr 27

AfP 1983, 485

EzA § 118 BetrVG 1972, Nr 36 (LT1-5)

Film und Recht 1984, 320-326 (LT1-5)

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