Leitsatz (redaktionell)

1. Der Antrag, ein Mitglied aus dem Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten auszuschließen (BetrVG § 23 Abs 1 S 1), kann als Hilfsantrag zu dem Hauptantrag gestellt werden, die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung dieses Betriebsratsmitglieds zu ersetzen (BetrVG § 103 Abs 2).

2. Gegen die Vorschrift des BetrVG § 74 Abs 2, die vornehmlich der Gewährleistung des Betriebsfriedens dient, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl BVerfG 1976-04-28 1 BvR 71/73 = BVerfGE 42, 133 (140/141)).

3. Die in den Vorschriften der BetrVG § 2 Abs 1 und BetrVG § 74 Abs 2 enthaltenen Gebote und Verbote richten sich auch an die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 1975-12-05 1 AZR 94/74 = AP Nr 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

4. Nach BetrVG § 74 Abs 2 S 3 sind dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat parteipolitische Betätigungen im Betrieb schlechthin, dh ohne Rücksicht darauf untersagt, ob im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Betriebsfriedens zu besorgen ist (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 1977-09-13 1 ABR 67/75 = AP Nr 1 zu § 42 BetrVG 1972).

5. Hat im Einzelfalle eine unzulässige parteipolitische Betätigung konkret zu einer Gefährdung des Betriebsfriedens geführt, so ist dies jedoch von rechtlicher Bedeutung, wenn nach BetrVG § 23 Abs 1 S 1 zu beurteilen ist, ob dem Betriebsrat (-mitglied) insoweit eine grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten anzulasten ist.

6. Zur Abgrenzung des Begriffes der "parteipolitischen Betätigung im Betrieb".

 

Normenkette

GG Art. 5; BetrVG § 2 Abs. 1, § 103 Abs. 2, § 74 Abs. 2 S. 3, § 23 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

LAG Hamburg (Entscheidung vom 07.05.1976; Aktenzeichen 6 (H) Ta BV 7/76)

 

Fundstellen

Haufe-Index 436957

BB 1978, 1116 (LT1-6)

DB 1978, 1547-1548 (LT1-6)

NJW 1978, 2216

ARST 1978, 146-147 (LT4-5)

SAE 1979, 59-67 (LT1-6)

AP § 74 BetrVG 1972 (LT1-6), Nr 1

AR-Blattei, Betriebsverfassung XIVA Entsch 14 (LT1-6)

AR-Blattei, ES 530.14.1 Nr 14 (LT1-6)

EzA § 74 BetrVG 1972, Nr 4 (LT1-6)

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