Leitsatz (redaktionell)

1. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist auch über die Frage zu entscheiden, ob zwei selbständige Betriebe vorliegen (im Anschluß an BAG 1963-02-01 1 ABR 1/62 = BAGE 14, 82 = AP Nr 5 zu § 3 BetrVG).

2. Die Verkennung des Betriebsbegriffs führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Anfechtbarkeit einer darauf fußenden Betriebsratswahl (im Anschluß an BAG 1964-01-24 1 ABR 14/63 = BAGE 15, 235 = AP Nr 6 zu § 3 BetrVG).

3. Zwei Unternehmen mit nicht identischer wirtschaftlicher Zielrichtung haben zum mindesten dann notwendig selbständige Betriebe, wenn der jeweilige arbeitstechnische Zweck dem jeweiligen Unternehmenszweck folgt und eine räumliche Trennung gegeben ist.

4. Eine lange Jahre unter Verkennung des Betriebsbegriffes praktizierte Betriebsverfassung schafft für die Zukunft keinen Vertrauensschutztatbestand.

 

Verfahrensgang

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 05.05.1976; Aktenzeichen 2 TaV 19/75)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437043

BAGE 30, 12-23 (LT1-4)

BAGE, 12

BB 1978, 962-963 (LT1-4)

DB 1978, 1133-1134 (ST1-4)

SAE 1979, 15-19 (LT1-4)

AP § 1 BetrVG 1972 (LT1-4), Nr 1

AR-Blattei, Betriebsverfassung VI Entsch 57 (LT1-4)

AR-Blattei, ES 530.6 Nr 57 (LT1-4)

EzA § 1 BetrVG 1972, Nr 1 (LT1-4)

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