BMF, 14.12.1999, IV D 4 - O 2374 - 18/99

1 Anlage (hier nicht enthalten)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Dateiübertragung im Wege der Datenfernübertragung zwischen den Rechenzentren der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie zwischen diesen und externen Partnern die beiliegende Richtlinie. Zu den externen Partnern gehören z.B. Dienststellen außerhalb der Finanzverwaltung, die Kreditwirtschaft, die Rundfunkanstalten, datenverarbeitende Unternehmen sowie Steuerberater bzw. Steuerpflichtige.

Auf die bisherige Veröffentlichung der „Richtlinie Dateiübertragung Finanzverwaltung” (Version 2.0, Stand: 6.8.1998) im Zusammenhang mit dem BMF-Einführungsschreiben zum Datenübermittlungsverfahren nach der Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-Verordnung – StADÜV – vom 21.10.1998, IV D 4 - O 2368 - 1/99 (BStBl 1998 I S. 1295 ff.) wird hingewiesen. Die Richtlinie wurde gegenüber diesem Stand aktualisiert, die Änderungen/Ergänzungen sind in Tz. 9 der Richtlinie aufgeführt.

 

Normenkette

StADÜV

 

Fundstellen

BStBl I, 1999, 1055

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