Der Ersatz von Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten), die mit dem Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung verbunden sind, richtet sich nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildungsmaßnahme in der Freizeit, z. B. am Wochenende, stattfindet.

Bei der Erstattung von Reisekosten für Fortbildungsmaßnahmen sind die gesetzlichen Regelungen zum Reisekostenrecht zu beachten.[2]

 
Praxis-Beispiel

Steuerfreie Reisekosten bei Seminarbesuch

Ein Arbeitnehmer aus Stuttgart besucht ein 2-tägiges EDV-Fortbildungsseminar, das von einem Softwareunternehmen in Ulm ausgerichtet wird. Das Seminar beginnt am ersten Tag um 9:00 Uhr und endet am nächsten Tag um 17:30 Uhr. Der Arbeitnehmer startet am ersten Tag um 7:30 Uhr an seiner Wohnung in Stuttgart und kehrt am folgenden Tag gegen 19:15 Uhr zurück. Für die Auswärtstätigkeit setzt er sein eigenes Kraftfahrzeug (Hin- und Rückfahrt: 205 km) ein. Die Seminargebühren betragen einschließlich Unterkunft 700 EUR.

Ergebnis: Die reinen Kursgebühren bleiben als Weiterbildungskosten steuerfrei. Zusätzlich kann der Arbeitgeber für An- und Abreisetag die Verpflegungspauschale von je 15 EUR (2024) steuerfrei ersetzen. Die Fahrtkosten bleiben i. H. v. 61,50 EUR (205 km × 0,30 EUR) steuerfrei. Die Übernachtungskosten sind in vollem Umfang als Reisekosten steuerfrei.

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