Bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland stellt der Arbeitgeber die Leistungen dem entsandten Arbeitnehmer zur Verfügung. Auch für Familienangehörige, die den Arbeitnehmer begleiten, stellt der Arbeitgeber die Leistungen zur Verfügung.

 
Praxis-Tipp

Auslandskrankenversicherung für Unternehmen

Arbeitnehmer sind auf Dienstreisen im Ausland oft besonderen Risiken ausgesetzt. Übernimmt der Arbeitgeber die Behandlungskosten bei einer Krankheit oder einem Unfall, können für ihn schnell hohe Kosten entstehen. Zum Schutz gegen dies Risiko können Arbeitgeber bei privaten Versicherungsgesellschaften eine betriebliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese wird zumeist für eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern bzw. für eine Gruppe abgeschlossen. Dadurch ist sie meist günstig, vielfach entfallen auch Altershöchstgrenzen.

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