Ein wesentliches Merkmal für eine Entsendung ist die Bewegung aus Deutschland hinaus in einen anderen Staat. Entscheidend für eine Entsendung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt der entsandten Person in Deutschland befunden hat. Weiterhin muss bereits eine vorherige Beziehung zur deutschen Sozialversicherung bestanden haben und eine fortbestehende Inlandsintegration bei vorübergehender Auslandsbeschäftigung bestehen.

 
Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer wird im Ausland eingestellt

Ein deutsches Unternehmen möchte eine Niederlassung in Kolumbien eröffnen. Für den Aufbau der Organisation der Niederlassung stellt das Unternehmen in Kolumbien einen Einheimischen ein. Der Einheimische gilt als sog. "Ortskraft". Es handelt sich nicht um eine Entsendung.

Arbeitnehmer wird nach Beschäftigung im Ausland bleiben

Ein deutsches Unternehmen hat einen Arbeitnehmer nach Paraguay entsandt. Die Tätigkeit ist auf 3 Jahre befristet. Der Arbeitnehmer hat sich für diese Tätigkeit gemeldet, weil seine Eltern noch in Paraguay leben. Er beabsichtigt nach der Tätigkeit bei seinen Eltern in Paraguay zu bleiben. Es liegt keine Entsendung vor, da der Arbeitnehmer nicht mehr nach Deutschland zurückkehren möchte.

Ausnahmefälle

Die Anbindung an die deutsche Sozialversicherung liegt in Ausnahmefällen auch dann vor, wenn eine Person

  • eingestellt und unmittelbar in einen Drittstaat entsandt wird,
  • vor der Einstellung bereits den deutschen Rechtsvorschriften unterlegen hat oder
  • bereits eine hinreichende Beziehung zur deutschen Sozialversicherung hat.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Person nach der Entsendung in Deutschland weiterbeschäftigt wird.

 
Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer wird während einer Entsendung eingestellt

Ein deutsches Unternehmen stellt eine bereits nach Kuwait entsandte Person ein und möchte diese unmittelbar in Kuwait weiterbeschäftigen. Die Beschäftigung soll ohne Einarbeitungszeit in Deutschland ausgeübt werden. Nach der Entsendung ist eine Weiterbeschäftigung in Deutschland geplant.

Da der Arbeitnehmer während seiner Entsendung den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt, liegt in diesem Fall eine Entsendung im Rahmen einer Ausstrahlung vor.

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