Überblick

Dieser Beitrag zur außerordentlichen Kündigung legt die einzelnen allgemeinen Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung dar. Die Interessenabwägung, die auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes "an sich" die Kündigung dennoch unwirksam sein lassen kann, ist immer eine Einzelfallentscheidung, weshalb der Beitrag hierfür lediglich die relevanten Parameter vorstellt. Schließlich wird noch die 2-wöchige Ausschlussfrist erläutert, die bewirkt, dass außerordentliche Kündigungen regelmäßig zügig ausgesprochen werden müssen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Norm für die außerordentliche Kündigung ist § 626 BGB, der in seinem Absatz 1 die materiellen Voraussetzungen nennt. In § 626 Abs. 2 BGB ist die 2-wöchige Ausschlussfrist geregelt. Im Übrigen ist vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung die umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu studieren.

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