
Kurzbeschreibung
Diese Arbeitshilfe enthält eine Musterformulierung für eine zweistufige Ausschlussfrist.
Vorbemerkung
In Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, besonders aber in Tarifverträgen, werden häufig Ausschlussfristen (auch Verwirkungs-, Verfall- oder Präklusivfristen genannt) vereinbart. Danach erlöschen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden. Sinn und Zweck von Ausschlussfristen ist es, Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglichst schnell und umfassend einen Überblick über das Bestehen von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zu verschaffen. Sie dienen deshalb der Rechtsklarheit und dem Rechtsfrieden.
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen von Ausschlussfristen siehe Ausschlussfristen: Wirksamkeit und Reichweite.
In der Praxis sollte in Formular- oder Verbraucherverträgen folgende Formulierung verwendet werden:
Ausschlussfrist
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
- Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit diesem in Verbindung stehen, sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform[1] geltend zu machen. Nicht innerhalb dieser Frist geltend gemachte Ansprüche verfallen.
- Lehnt die andere Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, verfällt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Dies gilt nicht für solche Ansprüche, die vom rechtskräftigen Ausgang eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens über den Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängen.[2].
- Nicht nach Absatz 1 und 2 ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aus der Haftung wegen Vorsatz und Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn oder andere Mindestentgelte[3].
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