Die Landesregierung überprüft unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen der Maßnahmen und Regelungen nach Abschnitt VIIa dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag erstmals spätestens zum 31. Dezember 2017 und anschließend im Abstand von zwei Jahren.
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