Zum Ende des Verfahrens kommt dem Bund-Länder-Koordinierungsausschuss für Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne (KoA) eine besondere Rolle zu.

Der KoA besteht aus Vertretern

  • der für den Berufsschulunterricht zuständigen Ministerien aller 16 Länder,
  • des Bundesbildungsministeriums und
  • der Ministerien, die für die jeweilige Ausbildungsordnung zuständig sind, was in den meisten Fällen das Bundeswirtschaftsministerium sein dürfte.

Der KoA hat für seine Konstituierung keine formale Rechtsgrundlage. Seine Existenz beruht auf einer bis heute nicht infrage gestellten Bund-Länder-Vereinbarung, dem sog. Gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom Mai 1972.

Der KoA stimmt letztlich der neuen Ausbildungsordnung und dem damit synchronisierten Rahmenlehrplan zu.

Im Anschluss an dieses Prozedere erlässt das zuständige Bundesministerium (in aller Regel also das Wirtschaftsressort) im Einvernehmen mit dem Bundesbildungsministerium die Ausbildungsordnung. Es folgt die Veröffentlichung derselben im Bundesgesetzblatt.

Das Inkrafttreten einer solchen (neuen) Ausbildungsordnung wird üblicherweise auf den Beginn des folgenden Ausbildungsjahres, also per 1. August abgestellt.

Der dazugehörige Rahmenlehrplan wird parallel dazu von den einzelnen Ländern entweder im Maßstab 1:1 übernommen oder mit länderspezifischen Lehrplänen für die Berufsschulen umgesetzt.

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