Das 1970 gegründete Bundesinstitut für Berufsbildung (BBiB) ist wissenschaftlicher Partner der Sozialpartner (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften) sowie der Bundesregierung für die Neuordnung von Berufen. Durch Forschung und Entwicklung unterstützt es die genannten Partner im Entwicklungsprozess für Berufe und Bildungskonzepte. Des Weiteren gestaltet das BBiB den Prozess der Erarbeitung von Ausbildungsordnungen. Schließlich wirkt es mit bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen mit den von den Ländern zu verantwortenden Rahmenlehrplänen der Berufsschulen.

Rechtsgrundlage ist § 90 Abs. 3 Nr. 1 BBiG, wonach als wesentliche Aufgaben des BBiB beschrieben wird, "nach Weisung des zuständigen Bundesministeriums an der Vorbereitung von Ausbildungsordnungen und sonstigen Rechtsverordnungen mitzuwirken".

Berufsbildungsforschung gewährleistet zudem, dass Ausbildungsordnungen entsprechend den wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Veränderungen sowohl neu gestaltet als auch angepasst werden können. Das im Kern seit 1972 geltende "gemeinsame Ergebnisprotokoll" regelt das Verfahren der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen.

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