Die Betriebe gewährleisten eigenverantwortlich die Durchführung und Gestaltung der Berufsausbildung. Diese Verpflichtung ist aber keineswegs starr und statisch. Vielmehr gibt es mehrere Varianten, die Verpflichtung zu erfüllen.

In sog. überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder auch im Ausbildungsverbund mit anderen Betrieben können Ausbildungsinhalte vermittelt werden, zu deren Vermittlung der originär zuständige Betrieb aus technischen, wirtschaftlichen oder personellen Gründen nicht in der Lage ist. Dementsprechend stellen die in den Ausbildungsordnungen vorformulierten Ausbildungsinhalte nur Mindeststandards dar. Daher ist es jedem Betrieb völlig unbenommen, weitere Themen in die Ausbildung einzuflechten und den Auszubildenden zusätzliche Qualifikationen anzubieten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge