Pauschal versteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers (Dritten) stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.[1] Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer bei einem mit dem zuwendenden Arbeitgeber verbundenen Unternehmen beschäftigt ist.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge