Falls einem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens die Möglichkeit gegeben wird, einen von ihm genutzten Dienst- bzw. Geschäftswagen zu erwerben, sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen dafür zu beachten. Ein Erwerb unter dem üblichen Marktwert kann zu einem geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers führen, der von diesem zu versteuern ist.

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