In Rechtsstreitigkeiten, in denen eine Widerklage erhoben wird, ist für die Entscheidung das Gericht zuständig, bei dem die Klage anhängig ist, es sei denn, es handelt sich dabei um nichtvermögensrechtliche Ansprüche oder für die Widerklage ist ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge