Die Arbeitsgerichte sind für alle bürgerlichen, nicht aber öffentlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten über Arbeitspapiere zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 e) ArbGG). Arbeitspapiere sind sämtliche Papiere und Bescheinigungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erteilen hat.

Hierher gehören Streitigkeiten über die Herausgabe der Arbeitspapiere.

Für Streitigkeiten auf Ausfüllung und Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung und der Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III sind die Finanz- bzw. Sozialgerichte zuständig, weil sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, Bescheinigungen, wie die Arbeitsbescheinigung, oder die Lohnsteuerbescheinigung, auszufüllen aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts ergibt.[1]

Davon abzugrenzen ist freilich die Erteilung solcher Papiere, die nach ihrem Inhalt allein das Arbeitsverhältnis betreffen und damit dem Privatrecht angehören, wie z. B. Zeugnisse, Ausweis- oder Quittungspapiere.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge