Der Begriff "Audit" ist im Arbeitsschutz "nur" in Verbindung mit Arbeitsschutz-Managementsystemen gängig, wobei die Intentionen von Audits (s. o.) auch ein Anliegen eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes sind. Statt des Begriffs "Audit" spricht das Arbeitsschutzgesetz von "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" sowie von der "Überprüfung der Wirksamkeit" der Maßnahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

3.1 Kennzeichen von Audits im Arbeitsschutz

Audits sieht das öffentlich-rechtlich geregelte Arbeitsschutzsystem in Deutschland nicht vor. Vergleichbare Vorgehensweisen und Methoden sind die Ermittlung der Ist-Situation traditionell durch Begehungen (Betriebs-/Sicherheitsbegehungen) sowie Messungen (z. B. Lärmmessungen). Dabei stehen im Vordergrund: die Betrachtung der Arbeitsbedingungen, die Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen sowie die Betrachtung der gelebten Arbeitsschutzpraxis (Gestaltung sicherer Zustände und die sicherheitsgerechten Verhaltensweisen der Beschäftigten, einschließlich der Führungskräfte).

 
Wichtig

Audits im Arbeitsschutz

Die Notwendigkeit von Audits im Arbeitsschutz ergibt sich aus

  • der freiwilligen Anwendung eines Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS),
  • ggf. der Forderung (potenzieller) Kunden (Nachweis der Anwendung eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes),
  • ggf. der Forderung von Partnerbetrieben mit denen gemeinsame Aufträge bearbeitet werden (Nachweis der Anwendung eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes) sowie
  • ggf. vor Versicherern, die Vergünstigungen in Aussicht stellen.

Audits im Arbeitsschutz sind demzufolge "eigentlich" freiwillig, wobei die externen Erwartungen und möglichen Vorteile die Freiwilligkeit stark einschränken können.

Audits im Arbeitsschutz betrachten über die Arbeitsbedingungen (die Belastungen und Gefährdungen) und die gelebte Arbeitsschutzpraxis hinaus auch

  • den formulierten und erkennbaren Stellenwert der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  • die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes,
  • die Integration von Arbeitsschutzbelangen in die betrieblichen Prozesse,
  • das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten, einschließlich der Führungskräfte,
  • das Sicherheitswissen der Beschäftigten, einschließlich der Führungskräfte,
  • die Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • die Einbeziehung der Mitarbeiter bei Gestaltungs- und Sicherheitsmaßnahmen, dem Erkennen und Lösen von Sicherheitsproblemen sowie der Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes,
  • die Eignung der Regelungen im Arbeitsschutz,
  • die Dokumentation etc.

und dies vor dem Hintergrund der Vorgaben aus öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sowie dem jeweiligen Managementsystem.

Die Funktion von Audits im Arbeitsschutz sowie die Arten von Audits (Ausnahme Produktaudit) sind identisch mit Audits in anderen Managementsystemen.

 
Wichtig

Definition "AMS-Audit"

Ein AMS-Audit ist ein systematisches, unabhängiges und dokumentiertes Verfahren.

Zweck ist die Untersuchung und Bewertung der tatsächlichen Gegebenheiten in einem Unternehmen hinsichtlich der Organisation und der gelebten Praxis des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Das Audit ermittelt anhand definierter Kriterien des Referenzsystems (dem AMS sowie den rechtlichen und ggf. darüber hinausgehenden eigenen Vorgaben), ob bzw. inwieweit die tatsächlichen Gegebenheiten den im Arbeitsschutz-Managementsystem definierten Vorgaben (bzw. denen des AMS-Konzeptes) hinsichtlich Vollständigkeit und Wirksamkeit entsprechen (Systemaudit). In einem Complianceaudit wird zusätzlich ermittelt, ob bzw. inwieweit das Unternehmen die ordnungsrechtlichen und sich selbst vorgegebenen Verpflichtungen kennt und einhält.

Aus den Ergebnissen und deren Bewertung werden Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten abgeleitet sowie ein Nachweis zum Erfüllungsgrad des geplanten Zustands erstellt – bei einem externen Audit in Form eines Zertifikates.

Jedes Arbeitsschutzmanagement braucht mindestens regelmäßige interne Audits (System- und Complianceaudits), denn sie sind für eine kontinuierliche bzw. fortlaufende Verbesserung zwingend erforderlich. Für diese internen Audits ist ein Plan (ein internes Auditprogramm) zu erstellen. Externe Audits sind nur bei einer Zertifizierung des AMS erforderlich.

Audits im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements sollen i. W. ermitteln/überprüfen:

  • die Stärken (Chancen) und Schwachstellen (Verbesserungspotenziale und Risiken) des gelebten Arbeitsschutzes sowie des AMS,
  • ob die Festlegungen (Ziele, Zuständigkeiten, Prozesse und Verfahren) praktikabel und geeignet sind,
  • ob bzw. inwieweit die festgelegten Aufgaben im Arbeitsschutz wahrgenommen werden,
  • ob bzw. inwieweit die festgelegten Prozesse, Verfahren und Methoden angewendet (gelebt) werden,
  • ob bzw. inwieweit die angestrebten Verhaltensweisen gelebt werden,
  • ob bzw. inwieweit die Festlegungen dem zugrunde liegenden Referenzsystem entsprechen; grundsätzlich sind dies die öffentlich-rechtlichen und sich selbst auferlegten Verpflichtungen; bei einer Orientierung an einem bestimmten AMS-Standard (z. B. SCC oder SGA-Managementsystem gem. DIN ISO 45...

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