Ein AMS erfordert regelmäßige interne Systemaudits. Externe Systemaudits sind nur erforderlich bei einer Zertifizierung oder einer freiwilligen Systemkontrolle durch den zuständigen Unfallversicherungsträger und/oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde.

Ein Systemaudit überprüft das gesamte Arbeitsschutz-Managementsystem eines Unternehmens oder definierter Teile davon. Es überprüft und beurteilt, ob das Arbeitsschutz-Managementsystem geeignet ist, die Arbeitsschutzpolitik umzusetzen und die Arbeitsschutzziele zu erreichen, ob es angewendet wird, wirksam ist und wo Korrekturen und Verbesserungen notwendig bzw. möglich sind. Die Basis (das Soll-/Referenzsystem) dafür sind die betrieblichen Festlegungen, die sich am zugrunde liegenden AMS-Konzept orientieren und im AMS-Handbuch bzw. den "Dokumentierten Informationen" (gem. DIN ISO 45001) zu finden sind, sowie die für das Unternehmen zutreffenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.

Nach dem Audit stellt das Auditteam wesentliche Ergebnisse in einem Abschlussgespräch vor. Die DIN ISO 45001 sieht die Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern hierbei vor. Den vom Leiter des Auditteams zu erstellenden Ergebnisbericht leitet dieser an die oberste Leitung sowie das Management weiter.

Die internen Systemaudits dienen dem Management dazu, die Organisation des Arbeitsschutzes sowie die Wirksamkeit der Umsetzung kontinuierlich zu überwachen, zu beurteilen und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten.

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