Für Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen sind in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung geeignetes Inventar und Mittel zur Ersten Hilfe und Pflegematerial sowie geeignete Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereitzuhalten.

Geeignetes Inventar ist z. B.:

  • Behältnisse (z. B. Schränke, Koffer) zur getrennten, übersichtlichen und hygienischen Aufbewahrung von Mitteln zur Ersten Hilfe und Pflegematerial,
  • Spender für Seife, Desinfektionsmittel, Hautschutzmittel und Einmalhandtücher,
  • Untersuchungsliege mit verstellbarem Kopf- und Fußteil,
  • Instrumententisch mit Schublade,
  • Infusionsständer (höhenverstellbar),
  • Schreibtisch oder vergleichbare Schreibgelegenheit,
  • Sitzgelegenheit,
  • Sicherheitsbehälter für spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Kanülen) oder
  • geeignete, getrennte Behältnisse für infektiösen und nichtinfektiösen Abfall.

Geeignete Mittel zur Ersten Hilfe sind z. B.:

  • Inhalt des großen Verbandkastens (siehe Tabelle 2),
  • Mittel für Absaugung und Beatmung (z.B. Absauggerät, Absaugkatheter, Beatmungsbeutel und -maske, Guedeltubus, Sauerstoffgerät, Sauerstoffreservoirbeutel),
  • Mittel für Diagnostik (z.B. Blutdruckmessgerät, Bügelstethoskop, Diagnostikleuchte),
  • Automatisierter Externer Defibrillator (AED),
  • Schienen zum Ruhigstellen von Extremitäten,
  • HWS-Immobilisationskragen,
  • nach betriebsärztlicher Festlegung: Medikamente, Infusionslösungen, Infusionsbestecke, Venenverweilkanülen,
  • Desinfektionsmaterial oder
  • Augenspülflasche.

Geeignetes Pflegematerial und sonstige Hilfsmittel sind z. B.:

  • Decken,
  • Einmalauflagen für Liegen,
  • Einweg-Nierenschale und Vliesstoff-Tuch oder
  • Einweg-Schutzkleidung.

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