Rz. 11
Sonderregelungen zur Wartezeit finden sich in
- § 12 BUrlG für den Bereich der Heimarbeit – § 4 BUrlG gilt hier nicht,
- § 19 JArbSchG, der ausdrücklich auf § 4 BUrlG verweist und daher keine Abweichungen hinsichtlich der Wartezeit enthält,
- §§ 56 ff. SeeArbG, die auf eine Wartezeit verzichten, und
- zur Wartezeit beim Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen