Rz. 20
Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt zu prüfen ist, welche Regelung für den Arbeitnehmer die günstigste ist, können sich Unterschiede ergeben, die oftmals von Zufälligkeiten abhängen. Kühn[1] vertritt deshalb die Ansicht, dass als Ausgangszeitpunkt des Günstigkeitsvergleichs auf den Beginn des Urlaubsjahres abzustellen sei (so auch BAG, Urteil v. 20.7.1961, 5 AZR 343/60[2]).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen