Rz. 53

Die Klagefrist des § 17 TzBfG endet nach §§ 187, 188, 193 BGB mit Ablauf von 3 Wochen nach dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 
Praxis-Beispiel

Endet das Arbeitsverhältnis am Montag, den 17.8., so ist die Klage bis spätestens Montag, 7.9., zu erheben.

 

Rz. 54

Ausreichend dafür ist, dass die Klage am letzten Tag der Frist bei Gericht eingeht, wenn und soweit die Zustellung derselben demnächst i. S. d. § 167 ZPO erfolgt.[1]

[1] ErfK/Müller-Glöge, 23. Aufl. 2023, § 17 TzBfG, Rz. 9.

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