Leitsatz (redaktionell)
Nur der Gesamtbetriebsrat als Institution hat keine feste Amtszeit; die von den Einzelbetriebsräten in den Gesamtbetriebsrat delegierten Mitglieder hingegen verlieren mit dem Amtsende der Einzelbetriebsräte ihre Mitgliedschaft, ungeachtet ihrer möglichen Wiederwahl und Wiederentsendung.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 444915 |
DB 1976, 1160 (LT1) |
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