Leitsatz (redaktionell)

Es stellt einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar, den im Betrieb verbliebenen Arbeitnehmern rückwirkende Tariflohnerhöhungen voll zukommen zu lassen, während bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern die Tariflohnerhöhung mit einer außertariflich gewährten Zulage verrechnet wird.

 

Normenkette

GG Art. 3; BGB §§ 242, 611

 

Fundstellen

Haufe-Index 443821

DB 1977, 1659

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