Verfahrensgang
Tenor
wird das Vorabentscheidungsersuchen des vorlegenden Gerichts an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vom 21.02.2006 (Nummer der Rechtssachen beim Gerichtshof C-115/06)
zurückgenommen.
Gründe
Die Parteien des Ausgangsverfahrens haben zwischenzeitlich einen Prozessvergleich geschlossen, der das Ausgangsverfahren beendet hat.
Fundstellen
Haufe-Index 1603295 |
BB 2006, 2084 |
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