Das qualifizierte Zeugnis enthält außer Angaben über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Ausführungen über die Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Dabei sollen die Führung und die Leistungen während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beurteilt werden.

Für welche Beschäftigtengruppen kann dieses Musterzeugnis genutzt werden?

Voraussetzung für den Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses ist ein Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. Die Anforderungen an Inhalt und Aufbau unterscheiden sich hier nicht.

Neben der Zeugniserteilung für eine reguläre Vollzeitbeschäftigung kann dieses Vertragsmuster daher u.a. auch für folgende Personengruppen und Arbeitsverhältnisse genutzt werden:

  • Teilzeitkräfte sowie befristet Beschäftigte
  • Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, z.B. Saisonarbeitskräfte[1]
  • Midijob
  • Auszubildende
  • Werkstudenten, dual Studierende und Praktikanten
  • Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden
  • Aushilfskräfte
  • Mitarbeiter in Elternzeit
  • In Privathaushalten beschäftige Personen, z.B. Haushaltshilfen


Nicht geeignet ist dieses Muster hingegen in folgenden Fällen:

  • Freie Mitarbeiter, sofern diese nicht "feste Freie" sind
  • Leiharbeitnehmer: Im Verhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, da hier der Zeugnisanspruch gegen den Verleiher besteht
  • Prozessbeschäftigung[2]
[1] Man kann auch schon nach wenigen Wochen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis haben. Entscheidend ist immer die Antwort auf die Frage, ob aufgrund der Gesamtumstände überhaupt eine Beurteilung von Leistung und Verhalten des Beschäftigten möglich ist; wenn diese Frage mit "ja" beantwortet werden kann, gibt es einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Je kürzer das Arbeitsverhältnis war, desto schwieriger wird das zwar, der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis setzt aber keinesfalls eine Mindestdauer von 6 Monaten voraus.
[2] Eine Prozessbeschäftigung ist kein reguläres Arbeitsverhältnis und wird im Zeugnis daher auch nicht erwähnt.

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