Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich zum Inhalt des einfachen Zeugnisses Angaben über

  • die Leistung und
  • die Führung des Beschäftigten.

Es müssen beide Beurteilungen aufgenommen werden, sowohl die der Leistung als auch die der Führung. Das LAG Köln führt in einem Urteil wörtlich aus: "Wenn die Beklagte fragt, woher sie die Information nehmen solle, um dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, so widerspricht sie sich selbst. Sie hat die Leistung beurteilt, nicht jedoch die Führung."[1]

 
Achtung

Beurteilung von Leistung ermöglicht auch Beurteilung des Verhaltens

Es gilt der Grundsatz: kann die Leistung eines Mitarbeiters beurteilt werden, kann auch sein Verhalten beurteilt werden – und umgekehrt.

Dabei ist wichtig, dass das Zeugnis in sich schlüssig ist. Dies bedeutet, dass es insgesamt stimmig sein muss, die Einzelbeurteilungen müssen sich mit der Schlussnote decken, aber auch mit der beruflichen Entwicklung eines Mitarbeiters, die in dem Zeugnis dokumentiert wird.

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