Das Endzeugnis ist das Zeugnis, das Beschäftigten mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen ist. Es bescheinigt die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers von Beginn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein Endzeugnis kann als einfaches Zeugnis, in dem lediglich die Art des Dienstverhältnisses und dessen Dauer bestätigt wird, oder als qualifiziertes Zeugnis, in dem auch Aussagen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers enthalten sind, ausgestellt werden.

Ein Endzeugnis ist auch dann auszustellen, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Konzerns von einem Unternehmen in ein anderes wechselt, wenn damit gleichzeitig ein Arbeitgeberwechsel erfolgt.

In einem Endzeugnis darf auf ein Zwischenzeugnis nicht Bezug genommen werden. Dies ergibt sich aus dem von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz der Einheitlichkeit des Zeugnisses. Das Endzeugnis beschreibt das Arbeitsverhältnis vollständig von Beginn an bis zu dessen Ende.

Das Endzeugnis ist die einzige Zeugnisart, die gesetzlich geregelt ist.[1]

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