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Vertrauensgleitzeit bedeutet für uns die Übertragung der Zeitsouveränität auf unsere Mitarbeiter, die in Absprache mit ihren Führungskräften und Kollegen und unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse, ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich bestimmen können.
Dennoch müssen gesetzliche Bestimmungen beachten werden. Die wichtigsten Bestimmungen sind hier zusammengefasst:
Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)* Darauf müssen Sie achten:
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Was ist sonst noch wichtig
Neben dem Arbeitszeitgesetz sind noch andere Gesetze wie z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 8 ff.) oder das Mutterschutzgesetz (§§ 3 ff.) zu beachten.
Der Arbeitgeber ist zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet, d.h. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Pausenzeiten und Überstunden.[1] Es ist deshalb wichtig und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dass die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Aufzeichnungspflicht wird im Rahmen der Vertrauensgleitzeit auf die Mitarbeiter übertragen.
Zur Gegenzeichnung der Arbeitszeitdokumentation sind die Gleitzeitprotokolle alle 3 Monate, Stichtag jeweils Quartalsende, der Führungskraft vorzulegen. Dies dient der Personalabteilung zur Sicherstellung der Einhaltung des Gesetzes und einer realistischen und rechtzeitigen Personalplanung und Ergänzung der Ressourcen bei Bedarf.
* Der ausführliche Gesetzestext ist (Bsp.: am Schwarzen Brett) ausgehängt
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