Begriff

Das Arbeitszeitkonto ist eine Möglichkeit, Arbeitszeit flexibler zu gestalten und flexible Arbeitszeitmodelle zu steuern. Auf einem Arbeitszeitkonto wird (i. d. R. elektronisch) die tatsächlich geleistete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten und mit der arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeit saldiert. Daraus entstehen bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit Plussalden ("Zeitguthaben") sowie bei Unterschreitung der vereinbarten Arbeitszeit Minussalden ("Zeitschulden").

Arbeitszeitkonten als "laufende Konten" (z. B. Gleitzeitkonto) liegt dabei die Idee zugrunde, dass Plus- und Minussalden im Rahmen der jeweiligen betrieblichen Regelungen fortlaufend ausgeglichen werden. Die Möglichkeit der Bildung von Plus- und Minussalden kann dabei sowohl betrieblichen Anforderungen (z. B. Arbeitsspitzen und "Arbeitstäler"") als auch persönlichen Interessen (bessere Berücksichtigung privater Belange) Rechnung tragen.

Eine Sonderform des Arbeitszeitkontos sind sog. Zeitwertkonten. Solche Konten dienen nicht der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen mit dem Ziel eines regelmäßigen Ausgleichs. Sie sollen insbesondere längere Freistellungen des Arbeitnehmers unter Fortbestand des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses unterstützen (z. B. Sabbatical oder vorgezogener Ruhestandseintritt). Guthaben auf Zeitwertkonten können auch durch Umwandlung von Entgeltbestandteilen aufgebaut werden und unterliegen besonderen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Befugnis des Arbeitgebers, die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeit in einem Arbeitszeitkonto zu erfassen, bedarf einer tarif- oder arbeitsvertraglichen Grundlage. Bei Fehlen einer tarifvertraglichen Regelung kommt insoweit auch die Bezugnahme auf eine betriebliche Regelung in Betracht. Bei der Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten sind insbesondere die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu beachten.

Lohnsteuer: Die Regelungen zur Besteuerung von Zeitwertkonten dienen der Bestimmung des Zuflusszeitpunkts von Arbeitslohn, diese sind geregelt in §§ 11, 19 EStG sowie im BMF-Schreiben v. 17.6.2009, IV C 5 - S 2332/07/004, BStBl 2009 I S. 1286. Regelungen zur lohn-/einkommensteuerlichen Anerkennung von Zeitwertkonten bei Organen von Körperschaften finden sich im BMF-Schreiben v. 8.8.2019, IV C 5 -S 2332/07/0004 :004, BStBl 2019 I S. 874.

Sozialversicherung: Bei der Auszahlung von Überstunden sind besondere Regelungen zu beachten, s. Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 14./15.11.2012. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen v. 21.12.2008 (Flexi-II-Gesetz) wurden Regelungen zur Abgrenzung der Wertguthabenvereinbarungen von anderen Formen flexibler Arbeitszeitmodelle getroffen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben die sich aus dem Flexi-II-Gesetz ergebenden Änderungen im Rundschreiben v. 31.3.2009 zusammengefasst.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV

Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto (Ansparphase)

* Ausnahme UV
frei frei*

Auszahlung aus dem Arbeitszeitkonto (Freistellungsphase)

* Ausnahme UV
pflichtig pflichtig*

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