Sowohl eine statische wie auch dynamische Verweisung kann von den Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich wieder beseitigt werden, allerdings ist ggf. ein vorhandenes Formerfordernis in dem in Bezug genommenen Tarifvertrag für die Änderung des Arbeitsvertrags zu beachten.

Wird ein Arbeitnehmer mit seinem Einvernehmen oder in zulässiger Weise von seinem bisherigen Arbeitgeber an ein anderes Konzernunternehmen abgeordnet, so finden für die Zeit dieser Abstellung bei einer dynamischen Verweisung die für das andere Unternehmen geltenden Tarifverträge Anwendung.[1]

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