Möglich und in der Praxis auch häufiger anzutreffen sind dynamische Verweisungen auf das jeweils geltende Tarifrecht. Hier wird der Tarifvertrag in seiner gerade gültigen Fassung zum Vertragsinhalt. Dabei werden von der Rechtsprechung die kleine und die große dynamische Verweisungsklausel unterschieden. Bei der kleinen dynamischen Verweisung wird die jeweilige Fassung eines Tarifvertrags eines Wirtschaftszweigs in Bezug genommen.

 
Praxis-Beispiel

Kleine dynamische Verweisung

Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Angestellten des Baugewerbes in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Bei der großen dynamischen Verweisung wird auf die jeweilige Fassung des Tarifvertrags überhaupt verwiesen.

 
Praxis-Beispiel

Große dynamische Verweisung

Auf das Arbeitsverhältnis finden die für den Betrieb geltenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Bei dynamischen Verweisungen werden spätere Änderungen des Tarifvertrags mit ihrem Inkrafttreten gleichzeitig Gegenstand des Arbeitsvertrags. Die dynamische Verweisung ist rechtlich nicht unbedenklich, schließlich begeben sich die Arbeitsvertragsparteien zumindest eines Teils ihrer Regelungsmacht und unterwerfen sich der Rechtssetzung der Tarifvertragsparteien. Insbesondere können bei späteren Tarifänderungen Bestimmungen aufgenommen werden, mit denen die Arbeitsvertragsparteien zum Zeitpunkt der Inbezugnahme nicht rechnen konnten und auch nicht rechnen brauchten. Gleichwohl ist ihre Zulässigkeit aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit grundsätzlich allgemein anerkannt. Jedoch gelten für den Inhalt der Verweisungsklausel besondere Anforderungen, wenn hierdurch eine Gleichstellung mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern erreicht werden soll.

Besonderheiten gelten bei der Reichweite einer dynamischen Bezugnahmeklausel, wenn diese Ansprüche des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung zum Gegenstand hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge